Eintracht Munster
Wir brauchen Ihre Unterstützung, um die sportlichen Aktivitäten
unserer Jugend optimal fördern und unterstützen zu können.
Bitte spenden Sie (Verwendungszweck „ Spende“) oder besser noch stiften Sie zu („Zustiftung“) für unsere Jugendstiftung. Durch eine Zustiftung darf Ihr Kapital zur Kapitalerhöhung verwendet werden. In beiden Fällen erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Wir schütten mehr als ein Leben lang Ihre Zinserträge zu Gunsten der Kinder und Jugendlichen in der Eintracht Munster aus. Damit wird unser Lebenswerk zu Ihrem. Die Verwendung und Anlage der Gelder wird durch den Stiftungsvorstand, bestellte Kassenprüfer und durch die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht.
Das erklärte Ziel unserer Stiftung ist die Förderung der sportlichen Betätigung der Kinder und Jugendlichen in der Eintracht. Die Stiftung fördert u.a. Gemeinschaftsaktivitäten, jugendliche Mitglieder, die soziale Unterstützung benötigen sowie junge Sportlerinnen und Sportler bei ihren Anstrengungen besondere sportliche Leistungen zu erbringen.
Die Jugendstiftung der Eintracht Munster 2020 e.V. ist ausschließlich für die jugendlichen Mitglieder des Vereins tätig und sieht sich dadurch auch den Menschen der Stadt Munster besonders verbunden. Jedes Mitglied kann über die Sparten oder den Vorstand der Eintracht einen Antrag auf Unterstützung im Sinne des Stiftungszwecks stellen.
Mit der Stiftung wurde eine Einrichtung geschaffen die, unabhängig von der Eintracht Munster und deren finanzieller Leistungsfähigkeit jährlich aus der Anlage des Stiftungsvermögens den Zinsertrag und sowie eingegangene Spenden ausschütten kann. Die Stiftung ist damit ein ideales Instrument, um die Gemeinnützigkeitsorientierung der Eintracht Munster in einen konkreten Nutzen für die Jugend vor Ort umzusetzen.
Gemeinnützige Stiftungen haben sich zunehmend zu unverzichtbaren Träger gesellschaftlichen Engagements entwickelt.
Die Munster Eintracht 2020 e.V. ist Trägerin der Jugendstiftung und bekennt sich damit zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber der nachwachsenden Generation.
Die Jugendstiftung der Eintracht Munster wurde im März 2003 auf Initiative von Hans-Hermann Bartels (+) durch die damalige SV Munster unter deren Vorsitzenden Friedel Busse gegründet. Mit einem Stiftungskapital von über 150.000 € (Stand 2021) ist die Jugendstiftung der Eintracht Munster die einzige regionale Stiftung mit sportlichem Zweck.
Wir danken allen Spendern und Helfern, die sich in die Jugendstiftung der Eintracht Munster eingebracht haben. Viele engagieren sich durch Rat und Tat, durch Besuche unserer Veranstaltungen oder durch andere moralische und/oder finanzielle Unterstützung.
Auch zukünftig sind wir auf Spenden und Unterstützung angewiesen, um das ein oder andere Projekt für die Jugendlichen umsetzen zu können.
Die Stiftung ist eine Investition in die Zukunft der Jugend.
So profitiert die Jugend durch uns und wir durch die Jugend.
Daher vielen Dank für die Unterstützung.
Stiftungsnummer: 301.5-11741/260
Vergeben durch die
Bezirksregierung Lüneburg vom 03.03.2013
Stiftungsgründung im März 2003
Zahlungsmöglichkeiten
Bar-Zahlung in der Geschäftsstelle möglich
(gegen Spendenquittung für das Finanzamt)
Überweisung tätigen Sie bitte an:
(mit voller Adresse wegen Übersendung der
Spendenquittung):
Jugendstiftung Eintracht Munster 2020 e.V.
Kreissparkasse Soltau
IBAN: DE55258516600000436063
BIC: nolade21sol
Zu beachten: Wenn Sie uns langfristig unterstützen möchten, geben Sie als Verwendungszweck bitte unbedingt „Zustiftung“ an. Das hat rechtliche Gründe und ist unbedingt erforderlich, damit wir Ihre Zuwendung zur Kapitalerhöhung verwenden dürfen. Selbstverständlich erhalten Sie auch dann eine Spendenquittung.
Ohne diesen Zusatz oder mit dem üblichen Verwendungszweck „Spende“ handelt es sich um eine Zuwendung, die wir kurzfristig ausgeben müssen. Möchten Sie jemanden speziell bedenken, so reicht der Hinweis „Spende für Begünstigten“
Wir und die jugendlichen Sportler danken für Ihre Unterstützung.
Jugendstiftung der Eintracht Munster: Grundsätze der Auszahlung der Stiftungserträge
Gewünscht sind Anträge, die die Aspekte
angemessen berücksichtigen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
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