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Die Eintracht bewegt Munster!
Geschäftsstelle • Telefon: +49 5192 6776 • eMail: eintracht.munster@t-online.de
I. Allgemeines
Die Eintracht Munster 2020 e.V. besitzt zwei Kleinbusse, die allen Sparten zur Verfügung stehen.
Die Vereinsbusse haben ihren Standort auf dem Parkplatz des Vereinsheims Osterberg der Eintracht Munster.
II. Benutzungsregeln
Für die Busse ist ein Fahrtenbuch angelegt, das von jedem Fahrer zu führen ist.
Der Fahrer oder die Fahrerin des Kfz, muss das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Vor Antritt der Fahrt ist das Fahrzeug zu prüfen:
sichtbare Schäden, die Kfz-Beleuchtung, Motoroelstand, Wischwasser, Kühlwasserstand.
Festgestellte Mängel sind sofort zu beheben und in das Fahrtenbuch einzutragen.
Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass der Vereinsbus nach der Fahrt, wenn die Tankuhr halbvoll
oder weniger anzeigt, wieder vollgetankt und besenrein abgeliefert wird.
Der Tankbeleg ist dem Fahrtenbuch (bei den aktuellen Eintragungen) beizulegen.
Schlüssel und Papiere sind jeweils dem Nachfolger zu übergeben, nach der letzten Fahrt
in der Eintracht Munster-Geschäftsstelle / Briefkasten oder beim Vereinswirt abzugeben.
III. Einsatzleiter/Verantwortlicher
Verantwortlich für den Buseinsatz ist die Geschäftsstelle. Es ist ein Einsatzplan aufzustellen, der von jeder Sparte eingesehen werden kann.
Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die Busse stets einsatzbereit sind, festgestellte Schäden beseitigt und die Wartungsdienste eingehalten werden.
IV. Einsatzplan
Der Geschäftsführer hat auf einen möglichst optimalen Buseinsatz zu achten.
Der Bus/die Busse wird/werden grundsätzlich der Sparte mit der weitesten Anreise zum Wettkampfort zugesprochen, vorrangig ist die Jugend, sofern der Bedarf 10 Tage vor dem Veranstaltungstag angemeldet ist.
Sollte eine Busanforderung innerhalb der 10 Tage Anmeldefrist erfolgen, wird ihr stattgegeben, sofern der Bus/die Busse nicht bereits anderweitig zugesagt ist/sind. In diesem Fall wird nach dem zeitlichen Eingang, nicht nach der Entfernung entschieden.
Ein Buseinsatz ist grundsätzlich nur ab 6 Fahrteilnehmern möglich.
Die Vereinsbusse können nur vom Spartenleiter oder seinem Vertreter beantragt werden.
Der Buseinsatz ist nur zu Sport- und Wettkampfveranstaltungen möglich.
Im Interesse des Vereins liegende andere Einsätze (Jugendfreizeiten, Gästebetreuung, Repräsentation, Geschäftsfahrten, Unterstützung der Stadt Munster) bedürfen der Zustimmung des Vorstandes, in Eilfällen des 1. Vorsitzenden.
Bei Anforderung beider Busse durch eine Sparte und Parallelanforderungen anderer Sparten kann trotz weiterer Fahrstrecke ersterer aus Gründen der Ausgewogenheit und bei sorgfältiger Abwägung jeweils ein Bus zugesagt werden. Die Entscheidung trifft der Geschäftsführer.
V. Kosten
Die Aufwendungen für die Vereinsbusse werden von dem Konto "Allgemein" getragen.
Zum Kostenausgleich erstatten die Sparten pro gefahrenen Kilometer 0,30 € (wird vom Schatzmeister verrechnet). Für Spielgemeinschaften gelten die in den jeweiligen Verträgen festgelegten Beträge.
Außerdem sind von den Sparten die Kosten oder Schäden zu übernehmen, die während der Fahrt entstanden sind und von keiner Versicherung getragen werden.
Falls die Sparte Fahrkosten gegenüber einem Dritten geltend machen kann, ist dieses zu tun. Einzelheiten sind mit dem Geschäftsführer abzusprechen.
Die Kosten für die Vermietung an ortsansässige Vereine sind im Mietvertrag festgelegt.
Weiterhin haftet der Mieter für selbst verursachte Unfälle in Höhe der Teilkaskoversicherung.
Für selbst verursachte Schäden am Kfz welche nicht über die Versicherung gedeckt sind, haftet der Mieter in vollem Umfang dieses gilt auch für Reifenschäden.
Das Kfz ist vom Mieter nach Beendigung der Fahrt außen und auch innen zu reinigen.
VI. Schäden
An den Vereinsbussen festgestellte Schäden sind im Fahrtenbuch zu vermerken und sofort dem Geschäftsführer zu melden.
Falls die Vereinsbusse in einen Unfall verwickelt sind, muss ebenfalls dieses im Fahrtenbuch vermerkt und sofort dem Geschäftsführer gemeldet werden.
In den Vereinsbussen besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ebenfalls untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen wird der Sparte ein Bußgeld in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.
Bei weiteren Verstößen, derselben Sparte, entscheidet der Vorstand über weitere Maßnahmen.
Beide Vereinsbusse haben einen Pannenschutz beim ADAC. Die Mitgliedskarte liegt den
Kfz-Papieren bei.
VII. Privatfahrten/Vermietung
Die Abgabe der Vereinsbusse für private Zwecke ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an ortsansässige Vereine und bedarf der Zustimmung des Vorstandes, in Eilfällen des 1. Vorsitzenden.
Vermietung an das Vereinsheim für Belange des Vereins regelt der Geschäftsführer.
VIII. Verfahren in Zweifelsfällen
Ist zwischen dem Geschäftsführer und einer Sparte eine Einigung über den Buseinsatz nicht herbeizuführen, entscheidet der Vorstand endgültig.
IX. Inkrafttreten
Diese Richtlinien hat der Vorstand am 08.03.2021 beschlossen. Sie treten sofort in Kraft.
im Original gezeichnet im Original gezeichnet
Alfred Mangold Reinhard Haarstick
(1. Vorsitzender) (Schriftführer)
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